Gehaltsexekution Unterhalt

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  • #14956

    hallo,

    ich habe heute eine exekution (für unterhalt) bekommen, bei der ich nicht so ganz durchblicke:

    ich habe einmal eine kapitalforderung, dann noch den laufenden unterhalt und bezüglich der gerichtsgebühren (antragskosten???) die anweisung diese direkt an das bezirksgericht zu zahlen und zwar im rang vor der zuvor erwähnten forderung.

    meine frage(n): muss ich für kapitalforderung, laufenden unterhalt und gerichtsgebühren je eine exekutionsberechnung machen? was ist höher im rang, kapitalforderung oder laufender unterhalt?

    der dienstnehmer hat einen bezug unter dem existensminimum.

    ich mache die exekutionen übers programm (bmd) vielleicht hat jemand eine kurze anleitung für mich, hatte bis jetzt nur „normale“ exekutionen.

    danke schon mal

    lg pv123

    #21093

    hat keiner mit exekutionen zu tun?

    #21094
    #21096

    hallo pv123!

    ich hatte einmal den gleichen fall.
    habe zuerst die gerichtskosten in abzug gebracht und an das gericht überwiesen.
    der laufende unterhalt hat vorrang. sollte noch ein pfändbarer betrag übrig bleiben, wird von diesem sukzessiv der rückstand bezahlt.
    leider arbeite ich nicht mit bmd, daher kann ich dir bei der eingabe nicht weiterhelfen.

    #21095

    danke, damit ist mir schon geholfen.

    lg pv123

    #21097

    Hallo ich habe eine frage unzwar ich habe eine gehaltsexekution bei einem gehalt von ca. 1150 € netto (dienstverhältnis 35h) mir wird ca. 150-200 euro abgezogen. jetzt ändere ich mein dienstverhältnis bei der derzeitigen firma auf 15h das wären dann ca 413 € netto und beginne mit einem anderen job 25h undzwar 850 € netto.. das heisst zusammen ca. 1263 € netto.. wie wird mir das geld aber jetzt abgezogen? von beiden etwas oder von dem unternehmen das mir mehr auszahlt? und wird das bei einem neueintritt in eine neue firma gleich beim 1. monat bemerkt, dass ich ein exekutionsverfahren laufen habe?

    #21098

    Hallo,

    ich bräuchte BITTE dringend Hilfe!!! Habe seit kurzem einige Teile der Gehaltsabrechnung übernommen und heute zum ersten mal eine Unterhaltsexekution (BH-Jugendwohlfahrt) für eine Mitarbeiterin bekommen. „Normale Exekutionen“ sind mir klar, wie diese zu berechnen sind, nur hier blicke ich nicht ganz durch. In der Exekution ist angeführt die Kapitalforderung und ab dem nächsten Monat der laufende Unterhalt. 😥

    Mitarbeiterin hat keine Kinder, keine anderen Exekutionen.

    Muss ich auch wenn in diesem Monat keine Sonderzahlung bezahlt wird, diese berücksichtigen? Ist die Tabelle 1am oder die 2am zu vewenden? Habe gelesen, dass in so einem Fall der Dienstnehmerin nur 75% vom unpfändbaren Freibetrag verbleiben, ist das richtig?

    Lg Katrinchen00

    #21099

    Hallo,

    bei Unterhaltsexekutionen und einem grundsätzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (das ist der Normalfall bei Menschen in Beschäftigung bzw. Pension) ist die Tabelle 2am die Richtige.
    Die Werte der Tabelle 2am sind jeweils 75% der Werte der Tabelle 1am.

    lg Ludwig

    http://www.drittschuldner.at
    http://www.schuldnerberatung-wien.at

    #21100

    VIELEN DANK für die Antwort!!! : )

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