Gehaltsexekution und Verzicht bei gewerberechtlichem GF

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  • #16010

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    eine dringende Frage. In der Steuerberater Branche ist es üblich, auch gewerberechtliche GF (20 Std. nach KV) zu vermitteln, anzumelden und abzurechnen. Oft verzichten diese dann auf einen grossen Teil des Gehaltes bis auf 200,- netto. Meine Frage nun – im Falle einer Gehaltsexekution für einen solchen – wie sieht es hier mit der Pfändbarkeit aus? Mir ist klar, dass natürlich alle Abgaben von der normalen Gehaltssumme zu zahlen sind, und ich nehme auch an, dass der Verzicht nicht vor der Pfändbarkeit schützt. Wie ist mit den Sonderzahlungen – auch auf diese wird oft verzichtet.

    Meiner Einschätzung nach unterliegt der gew. GF als Angestellter normal dem KV und hat somit auch das Recht auf die Sonderzahlungen – kann er hierrauf verzichten, um der Pfändbarkeit zu entgehen, oder nicht?

    Bitte um ein rasches Feedback, da ich eine Drittschuldnererklärung dringend fertig machen muss. Danke!

    Beste Grüsse

    Elisabeth Nimmerrichter

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