Geburtenbeihilfe bei geringfügiger Beschäftigung

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  • #14187

    Hallo!
    Ich hätte eine Frage – ich habe eine Mitarbeiterin, die neben einem hauptberuflichem karenziertem Dienstverhältnis in meiner Firma ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hat – sie hat nun wieder ein Kind bekommen und ist nach dem Mutterschutz wieder bei uns beschäftigt.
    Wir würden gerne eine Geburtenbeihilfe auszahlen – ist dies möglich, ohne der Dienstnehmerin Probleme zu bereiten – und in welcher Höhe wäre dies üblich (wir haben bisher keine Prämien ausbezahlt).
    LG
    Ruth

    #19364

    Hallo Ruth!

    Grundsätzlich sollte es kein Problem darstellen, auch einer geringfügig Beschäftigten diese einmalige soziale Zuwendung sv-frei zu gewähren.
    Leider habe ich nirgends einen Hinweis gefunden, wie hoch diese Zuwendung sein kann.
    Am besten klärst du das mit der zuständigen GKK ab.

    Schöne Grüße

    #19365

    Hallo Roland!
    Vielen Dank – ich habe schon versucht von der GKK eine Antwort zu bekommen – vom Zuständigen für unser Beitragskonto bin ich zur Bezirksstelle der Dienstnehmerin verwiesen worden – von dort zur Stelle für Kinderbetreuungsgeld – niemand weiss, welche Höhe angemessen ist – normalerweise würde ich sagen so € 100,– / aber müßte das eventuell aliquotiert werden 😥
    LG
    Ruth

    #19366

    Hallo Ruth!

    Wirklich sehr traurig, dass niemand genaue Auskünfte geben kann.

    Ich habe auch geschaut, dass ich irgendwo einen wenigstens ungefähren Betrag herkriege, aber umsonst.

    Nur so viel kann ich dir sagen: In meiner alten Firma hat es einen „Hochzeitszuschuss“ gegeben. Damals habe ich immerhin ATS 2.000,– bekommen, umgerechnet also ca. € 145,– sv-frei ausbezahlt bekommen. Das stellte kein Problem dar.

    Aliquotieren würde ich den Betrag nicht, denn sonst dürfte ich ja einen Geringfügigen auch nur alle 10 Jahre auf Betriebsausflug mitfahren lassen!

    Vielleicht kannst du ja damit etwas anfangen.

    Liebe Grüße

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