Gastgewerbe – Wohngelegenheit

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  • #13211

    Ich hätte bitte eine Frage betreffend KV Gastgewerbe OÖ.
    1. Wenn ein Mitarbeiter ein Zimmer zu Verfügung gestellt bekommt (kein Saisonbetrieb)für die Arbeitstage, damit dieser in der Nacht nicht mit dem Moped nach Hause fahren muß. Ist da ihrer Meinung nach ein SB anzusetzen?
    2.Wie ist es zu handhaben wenn der DN einen Kostenbeitrag von einer Pauschale über Euro 40,– (für die Betriebskosten)vom Lohn abgezogen bekommt?Der KV sieht ja für OÖ einen Abzug von 3,27 Euro monatl. vor.

    Ein Sachbezug ist nicht gewollt!

    Vielen Dank

    #17100

    ad 1.) das ist kein Sachbezug

    ad 2.) ich glaube (bin aber nicht ganz sicher), dass Beitriebskosten zusätzlich zu den 3,27 verrechnet werden können.
    Sicher müssen sie aber direkt nachgewiesen werden und nicht pauschaliert.
    D.h. zumindest mit Jahresende müsste eine direkte Gegenüberstellung Pauschale – nachgewiesene Kosten erfolgen.

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