Gastgewerbe Saison Betrieb Feiertage

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  • #16665

    Im Rahmen einer GPLA -Prüfung wurde vom Prüfer bei der Saisonendabrechnung noch offene Feiertage als pflichtig gewertet.
    Da sie im Monat des Austrittes abgerechnet wurden und nicht in dem Monat wo sie entstanden sind gerollt wurden.

    Gibt es dazu irgend eine Entscheidung oder will hier ein Prüfer ein seine Meinung durchsetzen.

    Die Beschwerde wurde vom FA als unbegründet abgelehnt.

    Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Problem weiterhelfen.

    Liebe grüße Wolfgang01

    #24761
    Martin
    Teilnehmer

    Die um ein Monat verschobene Auszahlung von Überstunden §68/1+2 wird toleriert.
    Deshalb sehe ich den Prüfer im Recht. Ist aber kleinlich.
    Wenn der Prüfer jetzt in Folge auch gut sein will, muss er die Durchschnitte bei Fehlzeiten auch neu berechnen. Ebenso eine ev. Urlaubsersatzleistung.
    Bitte: Denn das ist mit Handarbeit verbunden.
    Da hast Du wahrscheinlich sonst eine gute Personalverrechnung gemacht das er sonst nichts findet.

    #24762

    hallo Martin,

    Danke für deine rasche Antwort.
    Bis jetzt wurde in unserer Kanzlei bei keiner Prüfung diese Feiertagszuschläge beanstandet.
    Meiner Meinung nach wäre diese pflichtige Behandlung der Feiertagszuschläge am Ende der Saison zu den frei abgerechneten Feiertagszuschlägen für die richtig zugewiesenen Feiertage eine schlechter Stellung des Dienstnehmers? ❓

    Liebe Grüße Wolfgang01

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