Hallo, ich diskutiere grad mit meiner Kollegin folgenden Sachverhalt:
Gastgewerbe KV Tirol, DN arbeitet an 6 Tagen 40 Stunden, für den 6.Tag gebührt im ein Zuschlag von 50% auf die gearbeiteten Stunden. Soweit, so gut.
Anderer DN ist von vornherein mit 48 Std/Woche angemeldet. Er arbeitet auch am 6.Tag. Meine Kollegin meint nun, auch für diesen „sechsten“ Tag
würde dem DN zusätzlich der Mehrabeitszuschlag zustehen… also 48 x 4,33 = 208 – 173= 35 Überstunden pro Monat + 6. Tag Zuschlag.
Ich bin der Meinung, dass mit den ausbezahlten 35 Überstunden auch der 6.Tag-Zuschlag abgedeckt ist….
danke, Gerhard