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  • #13776

    Liebe Kollegen!

    Bei einem Klienten war im Feber 2006 eine Serviererin beschäftigt, die in der Probezeit vom DG abgemeldet wurde (es wurden keine Sonderzahlungen ausbezahlt). Seit Mai d.J. ist sie wieder in einem bisher aufrechten Dienstverhältnis beschäftigt. Für die Berechnung der Sonderzahlung ist meiner Meinung nach auch der Zeitraum Feber 2006 zu berücksichtigen – wäre dies auch dann der Fall, wenn das Dienstverhältnis im Feber durch Entlassung geendet hätte?

    Liebe Grüße, Sylvia

    #18482

    Liebe Sylvia!

    Der Gastgewerbe-Arbeiter-KV sieht in seinem (neuen) Punkt 14 die Zusammenrechnung der „Wartezeit“ nur für den Fall vor, dass ein Saisonbetrieb vorliegt.

    Wenn Ihr Arbeitgeber als Saisonbetrieb gewertet werden kann – nicht zu verwechseln mit der speziellen Saisonregelung für Urlaubsverlängerungs- und Arbeitszeitverlängerungszwecke, die den Saisonbetrieb einschränkend definiert – dann wäre die Zusammenrechnung unabhängig von der Art der Auflösung im Februar 2006 vorzunehmen.

    Wenn der von Ihnen betreute Arbeitgeber aber als Ganzjahresbetrieb gewertet wird, dann greift der Begriff „ununterbrochene Beschäftigung“ wirklich wörtlich und es unterbleibt die Zusammenrechnung.

    Ich hoffe, die Erklärung war für Sie hilfreich und wünsche noch einen schönen Tag.

    W. Kurzböck

    #18483

    4711

    #18484

    Lieber Friedrich!

    Danke für die Anregung. So hätte man das natürlich auch ausdrücken können.

    W. Kurzböck

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