Liebe Forumsmitglieder,
bitte um Hilfe bzw. Bestätigung meiner Meinung:
Angestellter, KV Handelsangestellte, Eintritt: 1.4., ist seit 11.5.2009 lfd. krank.
Bekommt Krankengeld von der WGKK.
Mit dem Beginn eines neuen Dienstjahres kommt KEIN neuerlicher Anspruch auf Krankenentgelt zustande,
da es sich hier um einen Angestellten handelt, der mit Ersterkrankung und Wiedererkrankung innerhalb von
6 Monaten zu rechnen ist, oder ??
Urlaubsanspruch entsteht aber weiter, Sonderzahlungen muss er auch erhalten, oder ?
Was müsste man beachten, wenn man diesen Dienstnehmer kündigen möchte ?
Danke schon mal vorab für Eure Bemühungen!
LG
Viki