Frühkarrenz / "indiv. Beschäftigungsverb."- Urlaub

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  • #13751

    Hallo liebe Lohnverrechner- und Innen!

    Ich habe folgende Frage:

    Steht der DNin in der Frühkarrenz auch Urlaubsanspruch zu, oder lediglich während den 8 Wochen Mutterschutz !!?

    danke für die Hilfe!!

    😉

    #18415

    Liebe Kollegin

    Urlaubsanspruch hat die DN bis Ende Mutterschutz, SZ bis Anfang Mutterschutz, da die SZ ja dann von der SV bezahlt werden.
    Hoffe ich konnte dir helfen.
    lg. Andrea

    #18416

    Ich war auch der Meinung Beginn – bis Ende Mutterschutz, egal ob dies jetzt frühzeitiger Mutteschutz ist, oder die normalen 8 Wochen!!

    Aber einer meiner Klienten meinte, nur für die 8 Wochen vorher gilt auch der Urlaubsanspruch, und der frühzeitige Muttschutz bleibt mehr oder weniger dafür unberücksichtigt!

    unlogisch!!!

    wollt nur sicher gehen!

    Dankeschön!!!! ❗ ❗

    #18417

    Liebe Bina

    Wenn Ihr den Ortner (Personalverrechnung in der Praxis) habt,könntes du auf Seite 604 nachschauen, da hast du auch ein Beispiel darin.
    lg.Andrea

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