Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit?

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Fristversäumnis für Bekanntgabe der Elternteilzeit?

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #13680

    Hallo an ALLE!

    Folgendes Problem stellt sich.

    Unsere Dienstnehmerin hat nach der Geburt des Kindes 2 Jahre Karenz beantragt. Ende der Karenz ist der 22.11.2006.

    Am Montag dieser Woche rief sie bei uns an, und hat gesagt, sie möchte entweder eine Verlängerung der Karenz, oder in Elternteilzeit gehen.

    Soweit ich weiß hätte sie schriftlich bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz bekanntgeben müssen, dass sie in Elternteilzeit gehen will.

    Wie verhalte ich mich nun als Dienstgeber, wenn ich möchte, dass sie ihren Dienst ganz normal( Vollzeit) mit Ende der Karenz antritt, oder ihr Dienstverhältnis kündigt, falls sie das nicht will.
    Hat sie die Frist für den Rechtsanspruch auf Elternteilzeit versäumt?
    Muss ich ihr den Rechtsanspruch trotzdem einräumen?

    Oder- Frist versäumt -Pech gehabt.

    Bitte dringend um Eure Hilfe

    Danke Andrea

    #18234
    Eve

    Hallo Andrea!

    Also ich hatte so einen ähnlichen Fall schon mal.
    Theoretisch kann der Dienstgeber nicht viel machen. Kündigen kann er sie ohnehin nicht -> Motivkündigungsschutz.
    Er kann auch nicht verhindern, dass sie ihre Elternteilzeit antritt.
    Es kann sich also nur hinauszögern.
    Klar, die Frist hat sie sowohl für die Verlängerung der Karenz als auch für
    die Bekanntgabe der Elternteilzeit versäumt. Eigentlich müßte sie vorerst so arbeiten wie vor der Karenz.
    Ich habe unserem Klienten geraten, der Teilzeit gleich (wenn auch verfrüht und fristwidrig) zuzustimmen, weil Teilzeit ist billiger als 40 Std.
    Es kommt natürlich auch auf die betrieblichen Erfordernisse an. Gäbe es überhaupt Arbeit für 40 Std. usw.
    Eine gütliche Einigung ist sicher ratsam, weil man die Dienstnehmerin so schnell nicht mehr los werden wird.

    Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen. 😀
    Liebe Grüße
    Eve

    #18235

    Vielen Dank für deine Hilfe Eve
    LG
    Andrea

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.