Freizeit bei Dienstverhinderung

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  • #13533

    Ein DN heiratet an einem SA. Ihr stehen lt. KV 3 Arbeitstage zu, kann sie diese auch MO-MI konsumieren?

    Danke im Voraus

    #17898

    Meiner Meinung nach schon, bitte um dringende Antwort!

    DANKSCHÖN!

    #17899

    Hallo,

    also ich würde den Anspruch, die 3 freien Tage laut KV auch am Mo bis Mi zu nehmen, ebenfalls bejahen.
    Die 3 Tage dienen ja nicht bloß der Teilnahme an der Hochzeitszeremonie selbst, sondern insbesondere auch den Vorbereitungen, dem ganzen „Drumherum“ (zB auch Behördenwege im Zusammenhang mit Namensänderung etc) und sollen wohl auch den frisch Verheirateten die Möglichkeit bieten, einen gewissen „zeitlichen Polster“ rund um die Hochzeit füreinander zu haben, damit sie nicht quasi zwischen Tür und Angel heiraten müssen.

    Daraus lässt sich sicher ableiten, dass dem Arbeitnehmer bei der Wahl der 3 Tage ein gewisser Spielraum offensteht.
    Klar ist aber natürlich, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Heirat und den in Anspruch genommenen Dienstverhinderungstagen gegeben sein muss. Die 3 Tage können also nicht wie der gesetzliche Erholungsurlaub „auf Vorrat“ gehalten und irgendwann später konsumiert werden.

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #17900

    Ich sehe das genau so. Bei uns bekommen die Arbeitnehmer die Tage vor oder nach der Hochzeit.

    lg
    Lydia

    #17901

    Dankeschön für die Antwort!

    LG Sabine

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