Hallo,
also ich würde den Anspruch, die 3 freien Tage laut KV auch am Mo bis Mi zu nehmen, ebenfalls bejahen.
Die 3 Tage dienen ja nicht bloß der Teilnahme an der Hochzeitszeremonie selbst, sondern insbesondere auch den Vorbereitungen, dem ganzen „Drumherum“ (zB auch Behördenwege im Zusammenhang mit Namensänderung etc) und sollen wohl auch den frisch Verheirateten die Möglichkeit bieten, einen gewissen „zeitlichen Polster“ rund um die Hochzeit füreinander zu haben, damit sie nicht quasi zwischen Tür und Angel heiraten müssen.
Daraus lässt sich sicher ableiten, dass dem Arbeitnehmer bei der Wahl der 3 Tage ein gewisser Spielraum offensteht.
Klar ist aber natürlich, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Heirat und den in Anspruch genommenen Dienstverhinderungstagen gegeben sein muss. Die 3 Tage können also nicht wie der gesetzliche Erholungsurlaub „auf Vorrat“ gehalten und irgendwann später konsumiert werden.
Schöne Grüße,
Lisa