Freizeit anstatt Prämie für Verbesserungsvorschlag

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  • #16307

    Hallo!

    Ich ersuche die Forumsgemeinde um Hilfe bei der Beantwortung folgender Frage.

    Wenn ich einem Mitarbeiter für einen Verbesserungsvorschlag eine Prämie auszahle so ist diese Prämie (steuerbegünstigt) zu versteuern.

    Ist es zulässig, dem Mitarbeiter anstatt der Auszahlung einer Prämie, pro Verbesserungsvorschlag z.B einen Tag Freizeit zu gewähren?

    Hat die Gewährung von Freizeit als Belohnung für einen Verbesserungsvorschlag steuerliche Konsequenzen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    #24200

    Hallo Michael!

    Hm.. spannende Frage.

    Hat der DN einen Anspruch auf Bezahlung einer Prämie (z.B. auf Grund einer Betriebsvereinbarung)?

    Wenn nein –> dann hätte der „Zusatzurlaub“ mE sicher keine wie immer gearteten Konsequenzen.

    Wenn ja –> dann hast du das arbeitsrechtliche Problem, dass er ja den Anspruch auf Bezahlung hat.
    In der SV wärs mE nicht schlimm, da bei einer lohngestaltenden Vorschrift die Prämie sv-frei ist. Und in der LSt ist sowieso nur der Zufluss entscheidend.

    So weit ein paar Gedanken dazu (ein bisschen aus dem hohlen Bauch heraus) – vielleicht kannst du ja damit was anfangen.

    LG

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