freiwilliges "km-Geld"

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  • #13452

    Ein Kraftfahrer soll zusätzlich zum Lohn und der Überstunden und Reisekosten noch pro gefahrene Kilometer 0,03 freiwillig bezahlt bekommen.
    Ist natürlich voll pflcihtig da ja kein KM-Geld zusteht.

    Gibt es eurer Meinung nach eine Möglichkeit, dies so zu gestalten, dass ich die freiwillige Zahlung nicht in UE/FE und KE einrechnen muß?

    Vielen Dank im voraus
    L.G.

    #17642
    Martin
    Teilnehmer

      Servus Ulrike!

      Das freiw. KM Geld wird nur quartalsweise oder 1 x pro Jahr ausbezahlt.
      Bei Auszahlung unterschreibt der DN die freiwilligkeit, einmaligkeit.. der Zahlung.
      (siehe auch „Widerrufsvorbehalt bei freiwiligen Zuwendungen“ bei Arbeitsrecht für Arbeitgeber von RAUCH)
      Vorteil: Somit ein sonstiger Bezug. Wenn er ein hohes Sechstel infolge von Überstunden hat, kommt er mit nur 6% Steuer davon.

      Grüsse
      Martin

      #17643

      Danke Martin, aber ich habe das meinen Klienten auch vorgeschlagen aber er will es nur monatlich auszahlen!

      Wie würdest du das handhaben mit Feiertage, Urlaub und Überstunden ?

      L.G.

      #17644
      Martin
      Teilnehmer

        Bei monatlicher Auszahlung von laufendem Entgelt spricht die Judikatur ganz klar, dass Krankenstand (und andere Nichtleistungszeiten) nicht schlechter gestellt werden dürfen.

        Somit vielleicht das freiw. KM-Geld kürzen. Und mit dem gekürzten Anteil den Schnitt auszahlen. Ob das „durchgeht“, damit habe ich keine Erfahrung.

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