Freiwilliger Lohnverzicht – rechtlicher Rahmen?

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #14733

    Ein Teil der Belegschaft eines Klienten wäre bereit freiwillig für eine gewisse Zeit auf einen Teil ihrer Löhne und Gehälter zu verzichten. Welche gesetzlichen Vorgaben es dafür gibt (insbes. KV-Unterschreitung) und welche Vereinbarungen sollten darüber am besten abgeschlossen werden?

    Danke.

    #20590
    Martin
    Teilnehmer

      hallo indy!

      eine vereinbarung, ähnlich eines zusatz zum dienstvertrag sollte genug sein.
      beachte:
      was tun bei einem abfertigungsfall in dieser zeit?
      wie werden vorrückungen, jubiläumsgeld, sonderzahlungen berechnet?
      überstunden bei gleitzeitvereinbarung?
      ist die vereinbarung befristet bis zu einem fixen termin, oder bis xxx …bis wieder gewinne gemacht werden…

      unter den KV darfst du nicht gehen. das wäre lohn-dumping. krankenkasse würde die sv-beiträge nach verrechnen.

      #20591

      Hallo Martin!

      Ich muss ein Referat ua über freiwilligen Lohnverzicht halten und wollte dich fragen: aufgrund welches Paragrafen dass so ist dass der KV nicht unterschritten werden darf bei einer sollchen Vereinbarung? Welcher Paragraph ist das?

      Lg Daniel

      #20592

      Servus Daniel!

      Da gibt es keinen „speziellen“ Paragraphen.
      Du musst dir den jeweils gültigen Kollektivvertrag ansehen, da findest du die Mindestgehälter bzw. -löhne.

      LG

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