Liebe Luna,
die gesetzlichen Grundlagen zu diesem Thema sind leider ziemlich dürftig. § 7a Zivildienstgesetz spricht im Zusammenhang mit der freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes von einer „Vereinbarung über eine Beschäftigung“ zwischen der jeweiligen Institution (Rotes Kreuz etc) und dem Zivildiener.
Das Beschäftigungsverhältnis ist wohl grundsätzlich nach den allgemeinen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Kriterien zu beurteilen, also liegt im Prinzip ein normales befristetes Dienstverhältnis auf drei Monate vor.
– Es sind daher die einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetze (zB Betriebliche Mitarbeitervorsorge = Abfertigung neu, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgesetz etc) und allenfalls anwendbare Kollektivverträge zu beachten.
– Meldung bei der GKK.
– Lohnsteuersteuerpflicht dem Grunde nach (aufgrund der geringen Höhe wird uU in vielen Fällen keinen Lohnsteuer anfallen), DB, DZ, KommSt.
Auch nach Ansicht der Zivildienst-Serviceagentur liegt ein Dienstverhältnis vor.
Schöne Grüße,
Rainer Kraft
Ein ganz neues Thema, dass ich zu lösen habe: Ab 1.1.06 können Zivildiener im Anschluß an ihren ordentl. geleisteten Zivilidienst um freiwillige Verlängerung beim Rechtsträger ansuchen. Von der Zivildienstagentur erhält der Rechtsträger eine Förderung von € 500,– für den Zivildiener. Der DG muss diesen Betrag an den Zivildiener weiterleiten. Der Zivildiener ist ab der freiwilligen Verlängerung nicht mehr über die Zivildienstagentur versichert. Der Rechtsträger (= Dienstgeber) hat die arbeits-, SV-und steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Meine Frage? Ist das nun ein richtiges Dienstverhältnis? Wer hat damit schon Erfahrungen?
Ich bitte um Vorschläge bzw. um Antworten.