freiwillige Überstundenleistung

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  • #15108

    Hallo,

    ich hätte folgende Frage: Ein Dienstgeber erlaubt einem DN (Arbeiter,40 Std./Woche, kein KV) freiwillig mehr Stunden zu machen, will ihm aber für diese Stunden keine Zuschlag zahlen, da er sonst lieber einen anderen DN einstellen würde. Wie sieht diese Sache gesetzlich aus? Muss der DG den Zuschlag zahlen, da er die ÜSt duldet oder kann im Dienstvertrag eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass diese freiwilligen Überstunden zuschlagsfrei ausbezahlt werden und nur angeordnete ÜSt mit Zuschlag bezahlt? Würde mich über Infos freuen.

    Danke
    Brigitte

    #21454

    Hallo Brigitte!

    Überstunden bleiben Überstunden, somit ist der Zuschlag zu zahlen, da gibt’s nichts zu rütteln.
    Mögliche Variante, um das zu verhindern: Gleitzeitvereinbarung!

    LG

    #21455

    Hallo Roland,

    danke für die Info. Ich hab es mir gedacht, dass es so ist, aber mein Boss wollte es nicht glauben. Ich habe auch im Schrank „Arbeitszeitgesetz“ nachgelesen, dass er nur weisungswidrig einseitig geleistete Überstunden nicht zu vergüten braucht. Eine Gleitzeitvereinbarung bei unseren Arbeitern ist problematisch, da keine Chance besteht, ein Zeitguthaben als Zeitausgleich 1:1 wieder abzubauen.

    LG
    Brigitte

    #21456

    Servus Brigitte!

    Sehr gern geschehen.
    Ja, manchmal glauben uns die Chefitäten nicht, aber wenn du den Schrank hast, ist eh alles klar.

    LG

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