Hallo!
Ich hab folgende Frage und finde im Ortner nichts dazu:
UB und Verbesserungsvorschlag (freiwillige Auszahlung – nicht in lohngestaltender Vorschrift geregelt) werden gleichzeitig ausbezahlt.
Nun ist es ja so, dass die Verbesserungsvorschlagsprämie nun eigentlich wie Einmalprämie gerechnet wird (SV mit laufendem Bezug, LSt wie normaler sonstiger Bezug). Wie ist es eigentlich bei einer Sechstelüberschreitung? Welche Sonderzahlung wird hier innerhalb des J/6 zuerst berücksichtigt – Verbesserungsvorschlag oder UB?
Beim Jubiläumsgeld ist es ja so, dass beim J/6 zuerst das Jubiläumsgeld berücksichtigt wird.
Hier habe ich z.B. eine Musterlösung vorliegen, die besagt, dass zuerst der normale sonstige Bezug berücksichtigt wird und dann erst die Verbesserungsprämie – bin mir aber nicht sicher, ob das stimmt, da es gerade beim Jubiläumsbild anders ist und das würd mir komisch vorkommen. Im Ortner und auch anderen Unterlagen finde ich dazu nichts.
Durch die unterschiedlichen SV-Sätze von UB und Verbesserungsvorschlag ist das eigenlich net egal, was man zuerst nimmt. Da muss es doch eine Regelung kommen, oder? Hätt auch schon in den Lohnsteuerrichtlinien gesucht, aber nichts gefunden!
Wäre froh, wenn mir jemand helfen kann!
DANKE!
LG
Julia
PS: Lohn 1.570,-, UB 1570,-, Verbesserungsvorschlag 2.035,-, J/6 -> 3.140,- (falls es jemand rechnen möchte…)