Freiwillige Karenz im Sinne eines Unbez.Urlaubes

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  • #14440
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo zusammen !

    Könnte mir jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen?
    Mit der Dienstnehmerin wird eine freiw. Karenz im Sinne eines unbez. Urlaubes vereinbart. (nach „Ortner-Vorlage“)
    Kann diese Dienstnehmerin auch nach einem unbezahlten Url. Elternteilzeit beantragen ? Bekanntgabe der ETZ vor dem 2. Lebensjahr des Kindes ?

    Danke für Eure Hilfe.
    Birgit

    #19953

    Hallo Birgit!

    Auch wenn mir jetzt die Fallkonstellation nicht genau bekannt ist bzw. ich sie nicht ganz verstanden habe:
    Elternteilzeit ist auch nach einem unbez. Urlaub möglich (Bekanntgabe: Mind. 3 Monate vor Antritt).
    Und auch die Bekanntgabe der ETZ vor dem 2. Lebensjahr des Kindes ist möglich.
    Das alles aber nur allgemein gesagt, da man sich wie gesagt den Fall selbst genau anschauen muss.

    LG

    #19954
    birgit
    Teilnehmer

    Hallo Roland !

    Danke für deine Antwort.
    Fakt ist, dass die Dienstnehmerin 2,5 Jahre in Karenz gehen möchten, weil sie erst ab dem Zeitpunkt jemanden für die Kinderbetreuung hat.

    Da der arbeitsrechtliche Anspruch auf Karenz 2 Jahre sind, denke ich, dass diese Lösung hoffentlich passt. Bis sie ETZ beantragen kann (2010) ist ja noch etwas Zeit, vielleicht gibt’s bis dahin schon ähnliche Fälle, an denen man sich orientieren kann.
    LG
    Birgit

    #19955

    Hallo Birgit!

    Alles klar.
    Also 2 Jahre Vollkarenz, danach 6 Monate „unbezahlter Urlaub“.
    Nach 2,5 Jahren dann Elternteilzeit, 3 Monate vorher zu beantragen.
    Das funktioniert.

    LG

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