freiwillige Abfertigung+Sonderzahlung

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  • #14346

    Muss man für eine freiwillige Abfertigung, die Sonderzahlung auch einbeziehen?

    Danke

    #19718

    Liebe(r) Lohn1,

    Ob dies bei der Bmgl einzubeziehen ist, ist vereinbarungsabhängig. Somit wird die Frage geregelt, wie hoch prinzipiell die freiwillige Abfertigung ist.
    Bzgl. der Frage der Bmgl bei der LSt findet sich dazu die Bestimmung in § 67 Abs 6 EStG: dabei werden nur die laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate für die Begünstigung berücksichtigt.

    LG
    Stefan

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