Freiwillige Abfertigung System NEU

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  • #15891

    Liebe Mitglieder,

    Kann man bei einer freiwilligen Abfertigung (Eintritt ab 1.1.2003) System NEU, das Jahresviertel berücksichtigen und dies mit 6% auszahlen, oder fällt der gesamte Betrag unter die Lohnsteuer TARIF.

    War ja bis dato eine Streitfrage und aus diesem Grund wollte ich nun gerne wissen, ob es hier schon eine eindeutige Entscheidung gibt.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Barbara

    #23263

    Hallo Barbara,

    das EStG ist da ganz eindeutig: § 67 Abs. 6 EStG (Viertel-/Zwölftelregelung) gilt nur für Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen.

    LG
    Mathias

    #23262

    Hallo Barbara, lieber Mathias!

    Mittlerweile gibt’s dazu auch die erste Entscheidung:

    UFS Wien RV/2352-W/08 vom 15. Dezember 2010

    LG

    #23260

    Hallo Roland, hallo Mathias,

    vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich habe es zwar gelesen, dass eben der § 67 Abs.6 nicht anwendbar ist, aber es waren eben ein paar Expertenmeinungen (z.B. Dr.Höfle) welche dies in Frage gestellt haben.
    Danke für den Hinweis der Entscheidung des UFS Wien.
    Eine Frage wäre aber dann doch noch aufgetaucht. Nachdem es nun heißt, diese freiwilligen Abfertigungen sind nach §67 Abs. 10 nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats zu versteuern, d.h. auch wenn Mitarbeiter am 15.2. Austrittsdatum hat, ein freiwillige Abfertigung (Neu ) neben seinen laufenden Bezügen bezieht, so erfolgt die Besteuerung über die monatliche Lohnsteuertabelle und nicht über die tägliche?

    Danke vielmals für eure Hilfe

    Barbara

    #23261

    Hallo Barbara!

    Korrekt, monatlicher Lohnzahlungszeitraum!

    LG

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