Sehr geehrtes Forum,
zur Brechnung einer freiwilligen Abfertigung benötige ich dringend Ihre Unterstützung zu folgendem Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin ist für die Zeit vom 1.10.08 bis 30.9.09 in Bildungskarenz gegangen und hat zum 30.9.09 ihr
Dienstverhältnis gekündigt, welches im genannten Zeitraum ruhend gestellt wurde. Zur Abrechnung der freiwilligen
Abfertigung fehlt mir in diesem Fall jeder Bezugspunkt, da im Jahr 2009 keinerlei Gehaltsabrechnung erfolgt ist.
Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass die Mitarbeiterin Anspruch auf Abfertigung „alt“ hatte, der durch die
Selbstkündigung hinfällig wurde.
Einer konstruktiven und kurzfristigen Lösung sehe ich mit großer Erwartung entgegen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
amunz