Ich benötige dringend Hilfe für folgenden Fall:
Mitarbeiterin Ersteintritt: 20.3.2006
Wiedereintritt nach Mutterschutz bzw. Karenz: 11.2.2008 / 20h/Wo – keine Elternteilzeit vereinbart
Dienstnehmerin tritt nun zum 31.102008 aus und erhält eine freiwillige Abfertigung iHv 5 ME.
sehe ich folgende Sachverhalte richtig – bitte ggf. um Korrektur!!!!!!!!!
– Freiwillige Abfertigung (auch wenn MVK Anspruch) aus SV-Sicht immer beitragsfrei?
– Lohnsteuer § 67(10) nach Tarif?
– DB/DZ/KommSt. frei?
– Aufgrund der Höhe des Bezuges (20h/Wo) fällt im Zuge der monatlichen Abrechnung keine Lohnsteuer an. Wenn nun die freiwillige Abfertigung in diesem Fall wirklich nach Tarif zu versteuern ist (zum Zeitpunkt der Auszahlung) – fällt nun für den DN eine beträchtliche Summe an Lohnsteuer an. Ist das korrekt?
Besten Dank für eine rasche Hilfestellung!!
Ulrike