freiwillige Abfertigung – Abfertigung neu

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  • #14342

    Hallo, kann mir jemand vielleicht weiter helfen, wie die Versteuerung ist, wenn der DN voll in Abfertigung neu übergetreten ist und eine freiwillige Abfertigung bekommt. Grundsätzlich würde EStG § 67(6) passen und es wäre mit 6% zu versteuern, aber ich habe gehört das dies bei Vollübertritt nicht der Fall ist. Ich bitte um Hilfe, auch wo ich dies vielleicht nachlesen kann. Danke

    #19711

    Hallo!

    Da gibt es schon eine Möglichkeit, um die frw. Abf. begünstigt abzurechnen.
    Schau dir bitte die RZ 1087a – 1087j aus den LST-RL an, ganz genau die RZ 1087d (samt Beispiel).

    Da findest du sicher eine Lösung zu deiner Anfrage!

    LG

    #19712

    Danke!!!!!
    Demnach wären 4/12 des letzt Bezuges steuerbegünstigt

    #19713

    Hallo!

    Ich kenne leider die Ausgangsdaten nicht, aber grundsätzlich kann 1/4 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate (also nicht des Letztbezuges!) begünstigt mit 6% versteuert werden.

    LG

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