Liebes Forum!
Dienstnehmer beendet Dienstverhältnis am 31.8.2010 (Pensionierung)
Die freiwillige Abfertigung soll im März 2011 ausbezahlt werden. (Abfertigung neu)
Es wird folgende Vereinbarung getroffen:
„Im August werden die gesetzlichen Ansprüche ausbezahlt. (aliq. UZ, WR und Urlaubsersatzleistung).
Im März des Folgejahres wird die freiwillige Abfertigung i.d.H. von € x.xxx,- ausbezahlt.“
Lohnsteuer (§67/10) und Lohnnebenkosten sind in 2011 fällig.
Der Dienstnehmer profitiert, da seine Lohnsteuerbelastung in 2011 geringer ist.
Seht ihr ein Problem in der Verschiebung der Auszahlung und deshalb LSt Erfassung im Folgejahr?
Danke
Jenny