freiw. Abfertiung Auszahlung im Folgejahr

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    Jenny
    Teilnehmer

      Liebes Forum!

      Dienstnehmer beendet Dienstverhältnis am 31.8.2010 (Pensionierung)
      Die freiwillige Abfertigung soll im März 2011 ausbezahlt werden. (Abfertigung neu)

      Es wird folgende Vereinbarung getroffen:
      „Im August werden die gesetzlichen Ansprüche ausbezahlt. (aliq. UZ, WR und Urlaubsersatzleistung).
      Im März des Folgejahres wird die freiwillige Abfertigung i.d.H. von € x.xxx,- ausbezahlt.“

      Lohnsteuer (§67/10) und Lohnnebenkosten sind in 2011 fällig.
      Der Dienstnehmer profitiert, da seine Lohnsteuerbelastung in 2011 geringer ist.

      Seht ihr ein Problem in der Verschiebung der Auszahlung und deshalb LSt Erfassung im Folgejahr?

      Danke
      Jenny

      #22379

      Hallo Jenny!

      Spannende Idee!

      Die LSt-RL enthalten für den § 67 Abs. 6 einen Hinweis, der mEauch für deinen Fall gelten sollte:
      1087
      Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 müssen bei oder nach Beendigung des
      Dienstverhältnisses anfallen und durch die Beendigung des Dienstverhältnisses (siehe
      Rz 1070a) verursacht sein. Ebenso wie bei gesetzlichen Abfertigungen nach § 67 Abs. 3
      EStG 1988 ist der Anspruch auf die steuerliche Begünstigung zwingend an die Auflösung des
      Dienstverhältnisses geknüpft. Freiwillige Abfertigungen und dgl. können auch nach
      Beendigung des Dienstverhältnisses steuerbegünstigt behandelt werden, wenn sie zu einem
      späteren Zeitpunkt (spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses)
      anfallen. Die Bestimmung des § 67 Abs. 10 EStG 1988 kommt nur dann zur Anwendung,
      wenn sonstige Bezüge nach Auflösung des Dienstverhältnisses ausgezahlt werden, die nicht
      unter die Bestimmungen des § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen.

      LG

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