Hallo,
bin neu hoffentlich, kann ich mich verständlich ausdrücken.
Habe folgenden Fall: DG Kündigung, DN gerichtl. angefochten (sozialwidrig), aussergerichtliche Einigung (Vergleich) -> einvernehmliche Lösung und neben der gesetzlichen Abfertigung weitere 3 Monatsentgelte freiwillige Abfertigung.
Lt. PVP (S.998-999) ist diese freiwillige allein durch Ihre Beizeichnung keine freiwillige gem. § 67 Abs. 6 EStG, sondern laut Fussnote 2 eine Vergleichszahlung.
Kann mir jemand erklären, welche Bezugsart es nun ist?
Wie ist dieser Bezug abgabenrechtlich zu behandeln?
Bitte um Hilfestellung. Danke.
Lg. sheilla