Hallo liebes Forum!
Ich hätte eine Frage: Welche Freigrenzen und Freibeträge gibt es beim DB und DZ? Folgendes habe ich im Internet gefunden:
Übersteigt die Beitragsgrundlage beim DB in einem Kalendermonat € 1.460 nicht,
so verringert sich die Beitragsgrundlage um € 1.095.
z.B. Wird in einem Kalendermonat € 1.300 an Löhnen und Gehältern bezahlt, so kann
man den Betrag um € 1.095 verringern (da unter € 1.460). Man zahlt somit von
€ 205 den DB.
Aber gibt es noch andere Freibeträge und Freigrenzen? Ich kann sonst leider nichts finden …
Vielen Dank für die Hilfe!! 🙂
LG
Chris