freier DV und normales Dienstverhältnis

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  • #14650
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum:
    Folgendes Problem:
    1. Ist es möglich ein normales DV bei der Firma A zu haben und zusätzlich einen freien Dienstvertrag bei der Firma B?
    2. Bei einem freien DV gelten keine Arbeitszeitgesetze, oder?
    3. Jetzt zum eigentlichen Problem: Es gibt die Firma A mit den normalen Dienstverhältnissen. In dieser Firma gibt es ein Problem mit den Arbeitszeiten und Ruhezeiten. Man denkt darüber nach eine eigenständige Firma zu eröffnen welche spezielle Bedarfsabdeckung für gefährliche Arbeitseinsätze abdeckt. In dieser zweiten Firma B werden freie DV mit einem Teil der gleichen DN wie der Firma A gegründet. Die Firma A wäre damit einverstanden, dass die DN zusätzlich ein freies DV in der gleichen Branche haben. Es kommt noch etwas hinzu: Diese freien DN arbeiten dann eigentlich für Arbeitseinsätze der Firma A. Ist dies möglich? Welche Firmenform (AG, GmbH, OG, KG, Einzelunternehmer) soll man hier wählen? Kann es zu Problemen kommen, wenn die eigentliche Firma A an der Firma B beteiligt ist? Die freien DN arbeiten grundsätzlich nachts, da sie ja untertags bei der Firma A im normalen DV stehen. Sie können sich von den anderen freien DN, die ebenfalls als freie DN in der Firma B und als normale DN in der Firma A arbeiten, vertreten lassen. Da dies aber eine Spezialarbeit ist, werden sie sich von fremden kaum vertreten lassen können. Ist dies ein Problem bei freien DN? Sie haben weiters erst die Möglichkeit ihre Arbeit zu starten, nachdem z.B. Gleise inaktiv sind. Sie können auch nur solange arbeiten bis z. B. die Gleise wieder aktiv sind. Ist hiermit der Aspekt der frei wählbaren Arbeitszeit erfüllt?
    Ich hoffe dass ihr mir vielleicht teilweise weiterhelfen könnt!
    LG

    #20430
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe brigit!

    zu 1.
    Ja ist möglich.

    zu 2.
    Das freie DV ist vom AZG nicht erfasst. (und von vielen anderen gesetzen auch nicht. )

    zu 3.
    Das sieht mir nur nach einer Vertretungsmöglichkeit im „Pool“ der Mitarbeiter aus, und keine fremde Vertretungsmöglichkeit.
    M.E. sind das keine freien DN.

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