freier Dienstvertrag/Werkvertrag

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  • #13843

    Liebe Kollegen!

    Ein Klient beschäftigt im Rahmen seines Luftbild-Unternehmens (Anfertigung und Verkauf) Verkäufer sowohl im Werkvertrag als auch im freien Dienstvertrag. Alle jene, die über ein Gewerbe verfügen, werden über Werkvertrag beschäftigt, alle anderen als freie DN angemeldet. Kann ich die unterschiedliche Behandlung dem GPLA-Prüfer gegenüber mit dem Vorhandensein bzw. Fehlen des Gewerbescheins begründen?

    lg Sylvia

    #18643

    Hallo Grasy!

    Mit dieser Begründung werden Sie den GPLA-Prüfer nicht beeindrucken.

    Es kann auch ein freier Dienstnehmer einen Gewerbeschein haben. Es kommt darauf an, ob die Kriterien eines freien Dienstverhältnisses zutreffen.

    Bei einem Werkvertrag wird ein „Werk“ geschuldet.

    Es gehört überprüft, ob die Kriterien die im freien Dienstvertrag, bzw. Werkvertrag auch tatsächlich erfüllt sind und auch „gelebt“ werden.

    Vorerst mal schöne Grüße von

    Elisabeth

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