Freier Dienstvertrag mit Geringfügigkeit – $ 109-Mitteilung

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  • #14970
    Viki
    Teilnehmer

      Hallo!

      Kann mir bitte wer helfen:

      Ist es üblich, dass auf einer § 109-Mitteilung bei den Einkünften die MVK-Beiträge dazugerechnet werden ?
      Die MVK ist doch vom Dienstgeber zu bezahlen, warum wird sie bei meinen Einkünften dazugezählt ?
      Wie muss ich dann bei der Einkommenssteuererklärung diesbezüglich vorgehen ?

      Danke für Eure Hilfe !

      LG
      Viki

      #21137

      Hallo Viki!

      § 26 Z7d EStG gilt nur für echte Dienstnehmer, daher bedeuten die BV-Beiträge für den freien DN ganz normale Einkünfte.
      D.h., du musst in deiner ESt-Erklärung die BV-Beiträge zu den § 109a-Einkünften (KZ 9050 im Formular E1a) dazurechnen,
      Dafür stellen sie gleichzeitig Betriebsausgabe (KZ 9226 im Formular E1a) dar, somit ist es eigentlich ein Nullsummenspiel.

      LG

      #21138
      Viki
      Teilnehmer

        Hallo Roland,

        danke, du hast mir sehr weiter geholfen.

        LG
        Viki

        #21139

        Hallo Viki!

        Sehr gern geschehen.

        LG

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