Freier Dienstvertrag mit Geringfügigkeit – $ 109-Mitteilung

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  • #14970
    Viki
    Teilnehmer

    Hallo!

    Kann mir bitte wer helfen:

    Ist es üblich, dass auf einer § 109-Mitteilung bei den Einkünften die MVK-Beiträge dazugerechnet werden ?
    Die MVK ist doch vom Dienstgeber zu bezahlen, warum wird sie bei meinen Einkünften dazugezählt ?
    Wie muss ich dann bei der Einkommenssteuererklärung diesbezüglich vorgehen ?

    Danke für Eure Hilfe !

    LG
    Viki

    #21137

    Hallo Viki!

    § 26 Z7d EStG gilt nur für echte Dienstnehmer, daher bedeuten die BV-Beiträge für den freien DN ganz normale Einkünfte.
    D.h., du musst in deiner ESt-Erklärung die BV-Beiträge zu den § 109a-Einkünften (KZ 9050 im Formular E1a) dazurechnen,
    Dafür stellen sie gleichzeitig Betriebsausgabe (KZ 9226 im Formular E1a) dar, somit ist es eigentlich ein Nullsummenspiel.

    LG

    #21138
    Viki
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke, du hast mir sehr weiter geholfen.

    LG
    Viki

    #21139

    Hallo Viki!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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