freier Dienstvertrag – Abwicklung

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  • #15459

    Liebes Forumteam!

    Ich habe einen Klienten mit Sitz in Linz, der hat hat bei seiner Firma einen Vertriebspartner, die in Tirol in den Hotels unsere Produkte vertreiben und dann von mir die Provision bekommen. Bis jetzt hatten alle einen Gewerbeschein, nur jetzt kommt ein Neuer, der auf Werkvertragsbasis seine Arbeit aufnimmt.

    Es kommt noch folgendes dazu, laut Vertrag muss der VTP sämtliche SV-Abgaben und Mitarbeitervorsorge selber bezahlen – deshalb bekommt er nicht sein volles Honorar, sondern nur eben den Betrag abzgl. allen anfallenden Steuern.

    Meine Frage, ist es rechtlich überhaupt zulässig, das ich den DN ohne SV-Pflicht anmelde??

    Da ich nicht wirklich weiss wie ich vorgehen soll wäre ich für Hilfe sehr dankbar!!

    lg
    mika

    #22224
    Martin
    Teilnehmer

    hallo mika!

    Ein Werkvertragsnehmer ohne Gewerbeschein… Bedenklich.
    kläre das zuerst mit der eventuell zuständigen ASVG-Krankenkasse ab, damit er später nicht zum (freien) Dienstnehmer umqualifiziert wird.
    Als echter Werkvertragsnehmer wäre er bei der GSVG versichert.

    Wenn der Dienstnehmer ASVG pflichtig ist, sehe ich keine Möglichkeit für einen Dienstgeber mit Sitz in Österreich sich nicht von den SV Pflichten zu drücken.
    Aber: einem Dienstnehmer die SV-Anteile des Dienstgebers auf der Gehaltsabrechnung abzuziehen, – davon habe ich noch nicht gehört.
    Arbeitsrechtlich ungwiß, ob dies nicht gegen „die guten Sitten“ laut ABGB verstößt.

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