Hallo vsdg!
Obwohl ich selbst in dieser Schiene (freier Dienstnehmer) bin, kann ich dir leider diese Frage nicht zufriedenstellend beantworten.
ME muss auch hier die Prüfung angewandt werden, ob die selbstständigen Merkmale gegenüber jenen der unselbstständigen überwiegend sind.
Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie das Ganze gelebt wird.
So wie du es schilderst (diese Monatspläne und genaue Dokumentationen – schaut ein wenig nach Weisungsgebundenheit aus) deuten eher auf einen echten DV. Kann mir bei so einem Tätigkeitsprofil auch kaum vorstellen, dass es da eine Vertretung gibt, sollte der/die DN einmal ausfallen.
Habe mir dazu auch den BAGS-KV angesehen, konnte jedoch leider nichts herauslesen.
Hoffe, trotzdem ein wenig geholfen zu haben und sende
liebe Grüße