Freier Dienstnehmer – Mitarbeitervorsorge

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  • #15633

    Liebe Forumsmitglieder!

    Ein freier Dienstnehmer ist vom 30.3. – 11.4.2010 im Krankenstand. Die Mitarbeitervorsorge ist ab dem 4. Krankenstandstag zu berechnen. Die Berechnungsgrundlage ist 50% des Honorars vom Vormonat. Ist in diesem Fall der Vormonat der Februar oder der März 2010?
    Danke für eure Antworten.

    Gerhard

    #22663

    Hallo Gerhard!

    Der Eintritt des Versicherungsfalles ist der März (auch wenn der BV-Beitrag erst im April zu leisten ist), somit hätte ich den Februar herangezogen.

    LG

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