Freie Dienstnehmerin – Schwangerschaft

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  • #13478

    Wir haben eine freie Dienstnehmerin beschäftigt. Bei dieser liegt nun eine Schwangerschaft vor. Freie Dienstnehmerinnen haben ja Anspruch auf pauschaliertes Wochengeld. Wie sieht es mit den Meldevorschriften und der Schutzfrist aus? Die Dienstnehmerin möchte gerne während der Schutzfrist weiter arbeiten. Gilt die Schutzfrist auch für freie DN? Muss eine Meldung an das Arbeitsinspektorat erfolgen? Fragen über Fragen, aber wir haben in keiner Literatur etwas darüber gefunden.

    #17727
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Anne!

    Das die freie Dienstnehmerin weiter arbeiten möchte kann ich gut verstehen, da sie bloß € 6,83 täglich Wochengeld beziehen würde. (§162 3a ASVG)

    Und sie darf auch weiterarbeiten, da freie Dienstnehmer nicht unter das Beschäftigungsverbot des MSchG fallen.
    Eine Meldung an das Arbeitsinspektorat hat auch nicht zu erfolgen.
    (Die Info habe ich direkt vom Arb.Insp)

    Wochengeld und gleichzeitig als fr. DN arbeiten:
    Hierzu beschreibt der § 166 ASVG: Ruhen des Wochengelds

    Der Anspruch auf Wochengeld ruht,
    2. solange die Versicherte auf Grund gesetzl. oder vertragl. Bestimmungen Anspruch auf Forbezug von mehr als 50vH der vollen Geld- und Sachbezüge Anspruch hat;….

    3. solange die Versicherte während des Anspruches auf Wochengeld eine Erwerbstätigkeit ausübt, in der Höhe des aus dieser Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens.

    #17728

    Hallo Anne,

    den Ausführungen von Martin möchte ich mich vorbehaltlos anschließen.

    Es gibt übrigens einen Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats (60.010/20-3/98 v. 8. 11. 1998), der ausdrücklich besagt, dass das Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz für freie Dienstnehmerinnen nicht gilt. Auszug aus diesem Erlass: „Verwendungsschutz Die Vorschriften im Bereich Verwendungsschutz (AZG, ARG, MSchG, etc) sind nicht auf Personen mit freien Dienstverhältnissen anzuwenden.“
    Man kann diesen Erlass zum Beispiel in der Zeitschrift ARD-Betriebsdienst nachlesen, und zwar im ARD Nr 5006/1/99.

    Außerdem gibt es in der Zeitschrift ASoK einen interessanten Artikel von Dr. Gruber über das Thema „Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht“ (2000, 306). Hier wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass das Mutterschutzgesetz für freie Dienstnehmerinnen nicht gilt.

    Schöne Grüße,
    Rafael

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