Hallo Gerhard!
Bist du dir hier wirklich sicher, dass du das tun willst?
Dabei handelt es sich um eine krasse Benachteiligung gegenüber dem geringfügig beschäftigten freien DN, weil dieser ja
a) nicht kranken- und pensionsversichert (und auch nicht arbeitslosenversichert) ist oder
b) bei einer zusätzlichen ASVG-pflichtigen Tätigkeit Beiträge nachbezahlen muss.
Das könnte „böses Blut'“ schaffen, daher würde ich so etwas nicht tun.
Zur „Nettolohnvereinbarung“ für freie DN:
Dies sollte eigentlich schon möglich sein, hier empfehle ich Kapitel 13 aus dem „großen Ortner“.
LG