Freibetrag § 67 Abs 1 u. 2 EStG bei Auslandstätigkeit

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  • #13568

    Hallo an alle!!

    Mir wurde gerade folgendes erzählt:

    Der Freibetrag für SZ von € 620,00 ist angeblich zu aliquotieren, wenn ein Teil des Jahres nicht in Österreich gearbeitet wurde (sondern im Ausland, aber für den gleichen Dienstgeber).

    z. B.: Ein DN arbeitet 6 Monate im Ausland.
    Bei den Sonderzahlungen sind nicht € 620,00 steuerfrei abzurechnen sondern nur € 310,00 ( = die Hälfte, eben weil er nur ein halbes Jahr in Österreich tätig war).

    Ich hab schon das Internet und jede Menge Literatur durchstöbert, aber keinen Hinweis darauf gefunden.
    Aber leider auch nichts, was definitiv darauf schließen lässt, dass obige Aussage nicht richtig ist.

    Kennt das wer von euch??

    Schöne Grüße,

    Johann

    #17987

    Lieber Johann,

    die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Randzahl 70: „…….Während einer begünstigten Periode steuerfrei ausgezahlte sonstige Bezüge sind auf den Freibetrag …. anzurechnen“….

    In dem von Ihnen in Ihrer Anfrage dargelegten Beispiel ist der Freibetrag demnach nicht zu aliquotieren.

    Liebe Grüße
    Wilfried Ortner

    #17988

    Vielen Dank für Ihre Antwort!!

    Ich hab es gefunden.

    Das ist genau die Bestätigung, die ich gesucht habe.

    Schöne Grüße,

    Johann

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