Freibetrag bei Kommst./DB/DZ

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  • #13306

    Ein Betrieb hat im Oktober eine BMG f. die Lohnnebenkosten von 1.200.00 Euro dh. im Oktober wird ein Freibetrag von Euro 1.095 in Abzug gebracht u. vom Rest werden Kommst., DB, DZ berechnet. Im November werden die SZ ausbezahlt u. infolge dadurch wird auch die Freigrenze überschritten u. die gesamte BMG wird den Lohnnebenkosten unterworfen.

    Wie verhält es sich aber auf Grund einer Gehaltserhöhung, welche rückwirkend für Oktober im November gewährt wird. Die Gehaltserhöhung wird in das richtige Monat hineingerollt. Verliere ich so meinen Freibetrag für Oktober oder wird diese einfach der November BMG hinzugerechnet? Bei meinem PC-Programm bleibt der FB erhalten ist dies korrekt?

    Danke

    #17338

    Ergänzung: Die Gehaltserhöhung beträgt 300,00.

    #17339

    Hallo Heidi!

    Auf Grund des Zuflussprinzips im Steuerrecht (Geld ist im November ‚geflossen‘ und wird daher auch im Nov. versteuert) würde ich deinem LV-Programm Recht geben.

    Einen genaue Richtlinie gibt es dafür auch, nämlich die RZ 143 in den Kommunalsteuerrichtlinien.

    LG

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