Fragen vom Magistrat

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  • #16834

    Wenn vom Magistrat die Anfrage kommt, ob es zu einem Dienstnehmer Pfändungen gibt und pfändbare Beträge (formloses Email wegen einer noch zu ergehenden Pfändung), muss man diese Anfrage beantworten? Und darf man das überhaupt?
    Herzlichen Dank im Voraus an alle

    #25007
    MaHa
    Teilnehmer

    Ich würde dem Magistrat auf ein formloses Mail keine Antwort geben.
    Auch das Magistrat muss meiner Meinung nach den ordentlichen Weg übers Gericht gehen. Wer garantiert mir, dass der Magistratsmitarbeiter tatsächlich befugt ist solche Informationen einzuholen und es nicht nur ein neugieriger Bekannter des Dienstnehmers.

    Das ist nur meine Meinung, ob man es rechtlich darf/muss müsste ich selbst erst nachschlagen bzw. nachfragen. Aber vielleicht hat noch jemand eine rechtlich sichere Antwort.

    #25008
    the brain
    Teilnehmer

    Hallo Carmen

    zu: muss man diese Anfrage beantworten? nein
    zu: Und darf man das überhaupt? nein

    lg
    hubert k.

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