Fortsetzungskrankheit

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  • #15161

    Hallo,

    ich bin mir jetzt nicht sicher, wie folgendes zu behandeln sei:

    Ein DN (Angestellter) hatte eine OP und war vom 18.2.09 bis 19.4.09 im Krankenstand (Anspruchszeitraum 20.4.09 – 19.10.09). Da er angeblich „verpfuscht“ wurde, war wieder eine OP nötig. Er ist deshalb seit 26.4.2010 wieder im Krankenstand. Ist das jetzt wieder eine Ersterkrankung mit neuem vollen Anspruch oder muß ich diesen Krankenstand von den Restanspruchstagen aus 2009 (10 Tage halb, 42 Tage halb, 28 Tage viertel) rechnen??? Hab leider (GOTT SEI DANK) noch keinen solchen Fall gehabt. Wäre über HILFE sehr dankbar.

    LG
    Brigitte

    #21573

    Hallo Brigitte!

    Wenn in den letzten 6 Monaten vor dem aktuellen Krankenstand keine Ersterkrankung gelegen ist, dann voller Anspruch gem. § 8 Abs. 1 Ang.G.
    Dieser „alte“ Krankenstand ist auf alle Fälle nicht mehr relevant.

    LG

    #21574

    Danke Roland, alles klar.

    LG
    Brigitte

    #21575

    Hallo Brigitte!

    Sehr gern geschehen!

    LG

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