Hallo,
ich habe vorigen September den LV-Kurs an der WT-Kammer abgeschlossen. Dafür habe ich eine Vereinbarung für die Rückzahlung dieser Kosten unterschrieben. Darin stehen folgende Hauptpunkte:
zurückzuzahlen sind …
* die Brutto und Nettokosten des Kurses
* die Fortbildungstage (4×5 Kurstage, 2 Prüfungsvorbereitungstage, 2 Prüfungstage, 5 Lernurlaubstage , also insgesamt 29 Tage) + 30% Lohnnebenkosten
* auf 5 Jahre aliquot zurückzuzahlen bei Selbstkündigung, Entlassung od. unber. vorz. Austritt
Außerdem gibt es eine innerbetriebliche Vereinbarung, in der steht, dass jedem DN 5 Lernurlaubstage für den LV sowie die Prüfungstage zustehen.
Meine Frage: Muss ich tatsächlich die Fortbildungstage INKL. den Lohnnebenkosten rückzahlen?
LG