Ein Handelsarbeiter (bereits 8 Jahre im Unternehmen) möchte vom 1.1.06 bis 30.04.06 „freigestellt“ werden, um einen WIFI-Kurs zu abolvieren (Zahlung durch DN).
Habe ich als Firma Nachteile, wenn ich mit dem DN eine Bildungskarenz für diese Zeit vereinbare?
Wenn einvernehmliche Lösung – müßte die Firma ja Abfertigung zahlen.
Wenn Kündigung durch DN – bekommt DN für das 1. Monat kein AL-Geld.
Die Firma ist mit dieser Weiterbildung einverstanden und der DN wird ab 1.5.06 wieder eingestellt.
Wer kann mich beraten, damit dem Unternehmen daraus keine Nachteile entstehen?
Danke, im Voraus.