Liebe Mitglieder !
Ich bitte um Eure Mithilfe bei folgendem Sachverhalt:
1. Rang: gerichtl.Exekution (aber aufgeschoben, vorerst nur zur Rangwahrung)
2. Rang: Forderungsabtretung an BH wg. lfd.Unterhalt für 2 Kinder und Unterhaltsrückstand
3. Rang: gerichtl. Exekution
Der 1. Rang ruht ja vorläufig und ist momentan nicht zu beachten.
Beim 2. Rang hat der DN eine Abtretungserklärung über mtl. 254,– unterschrieben, wobei aufgrund des Nettolohnes der Differenzbetrag für die Unterhaltsansprüche 554,– ausmachen würde.
Der allgemeine pfändbare Betrag (für sonst. Exek.) beträgt 228,–. Ist dieser Betrag nun für den 3. Rang heranzunehmen, oder?
2. Frage: Wenn der 2. Rang eine gerichtl. Unterhaltsexekution wäre, wären 554,– und die 228,– an die BH zu überweisen?
Danke und liebe Grüße
Mary03