Hallo die PV-Runde!
Was meint Ihr zu RZ 175:
.2.4.3 Ausmaß der Privatnutzung
175
Ein Sachbezugswert ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Siehe auch Rz 744 und 745.
Wenn der DN mit so einem KFZ Fahrten Wohnung Dienstort macht, ist dies einem Werksverkehr gleichzusetzen? Somit kein Pendlerpauschale.
Schönes Wochenende!
Martin