Hallo an alle!
Meine GF haben mir mal wieder eine gefinkelte Frage gestellt und da ich mir nicht sicher bin, gebe ich sie hier erst mal weiter:
Wir haben einen Konzern, der aus unterschiedlichen Firmen mit unterschiedlichen Kollektivverträgen besteht. Nun möchte meine GF wissen, welche Vor- bzw. Nachteile es hat, wenn Firma B in die Firma A eingegliedert wird.
Ist das dann ein Betriebsübergang lt. AVRAG, obwohl beide Firmen konzernangehörig sind?
Kollektivvertrag gilt in beiden Firmen derselbe – in dieser Hinsicht haben wir also kein Problem.
In der Firma A gibt es einen Betriebsrat – wird die Firma B eingegliedert, sind es mehr als 150 Dienstnehmer, somit kann ein Betriebsrat einen Antrag auf Freistellung von der Arbeitsleistung stellen.
Gibt es sonst noch etwas, das wir berücksichtigen sollten?
Ich weiß, es ist ein sehr komplexes Gebiet, aber ich bin über jede Denkanregung sehr dankbar.
Liebe Grüße
Martina