Firmenpension – Witwenpension

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  • #13197

    Ein Dienstnehmer, welcher eine einzelvertragliche Pension zugesichert und erhalten hat, ist verstorben. Nun bekommt die Witwe die Firmenpension ausbezahlt als Witwenpension (60%).
    Wer hat die Verpflichtung zur Versteuererung, wir als Dienstgeber oder die Witwe?
    Müssen wir einen Lohnzettel dem FA übermitteln?

    Vielen Dank für die Info vorab!

    #17075

    Die Auszahlung einer Firmenpension ist grundsätzlich auch im Fall einer Witwenpension unter die „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ einzureihen („Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis“ gemäß § 25 Abs 1 lit a EStG).
    Dementsprechend ist auch davon auszugehen, dass der auszahlende Betrieb Lohnsteuer einzubehalten und einen Lohnzettel zu übermitteln hat.

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