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- Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre, 10 Monate von reimai.
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28.1.2009 um 21:33 Uhr #14962
Hallo
Wenn man für ein Firmenauto einen Sachbezug von 300 EUR bezahlt und die Kosten für die Vollkaskoversicherung selber Zahlen muß, kann man diese Kosten für die Vollkaskoversicherung beim Sachbezug abziehen?
Oder kann man den Betrag beim Jahresausgleich als Werbekosten abschreiben?
mfg
Reimai
28.1.2009 um 23:15 Uhr #21116Hallo Reimai!
Da die Zahlung nicht an den Arbeitgeber geht, ist der Sachbezug mE nicht zu kürzen.
Bezüglich der Werbungskosten habe ich in den LSt-RL leider nichts gefunden.
Normalerweise müsste es sich dabei aber um Werbungskosten handeln, allerdings mit großem Fragezeichen.Ich würde die Sache anders angehen:
Der DG soll die Prämie an die Versicherung bezahlen, den Betrag durch 12 dividieren und dir diesen Betrag als laufenden (monatlichen) Kostenersatz für das KFZ vom Gehalt einbehalten.
Dann wird nämlich der Sachbezug gekürzt und beide Seiten sind zufrieden, weil insgesamt weit weniger Abgaben anfallen (auch für den Dienstgeber!).LG
29.1.2009 um 0:15 Uhr #21115Hallo Roland
Danke für die rasche Information.
Die Kosten für die Vollkasko wird von meinem Lohnzettel abgezogen. Ich habe mir gedacht, dass die Vollkaskoversicherung auch gültig ist bei Dienstfahrten und daher ein privater Beitrag ist, der den Sachbezug reduzieren sollte.
Ich habe gelesen, dass der Sachbezug die Versicherung etc. beinhalten.Anbei Info von diesem Forum, hab leider die Zeitschrift nicht gefunden:
Wird ein abgabepflichtiger Kfz-Sachbezug angesetzt, sind laut Ansicht der Finanz sogar die auf PRIVATFAHRTEN mit dem Firmen-Kfz anfallenden Parkgebühren nicht abgabepflichtig:
Das BMF hat nämlich im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 klargestellt, dass durch den Dienstgeber getragene übliche Kfz-Nebenkosten vom abgabepflichtigen Kfz-Sachbezug bereits abgedeckt sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes wie Motor- oder Kupplungsschaden, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen und Autoradio, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette etc). Einen Artikel dazu finden Sie in der Zeitschrift PV-Info März/2006.oder
24. 01. 2006 – PVInfo – Geldwerte Vorteile Kfz-Sachbezug
Wie das Finanzministerium im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 mitteilt (siehe Rz 175 LStR), sind mit dem abgabepflichtigen Kfz-Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des Firmen-Kfz üblicherweise verbunden sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebs, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen, Autoradio usw, Steuern, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette, Kfz-Haftpflichtversicherung,Kasko-Versicherung, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung, etc).mfg
Reimai29.1.2009 um 21:53 Uhr #21114Hallo Reimei!
O.K., das ist im ersten Posting bei mir nicht so rübergekommen, dass dir die Versicherung vom DG „abgezogen“ wird.
Dann handelt es sich auf alle Fälle um einen Kostenbeitrag, und daher muss der Sachbezug entsprechend reduziert werden.LG
30.1.2009 um 16:15 Uhr #21113Hallo Roland
Danke für Deine Information.
mfg
Reimai -
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