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SchwarzSab aktualisiert.
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25.7.2011 um 9:42 Uhr #16076
Ich habe einen Spezialfall zum Thema Sachbezug in Karenz bei einem zweiten Dienstverhältnis.
Ein Mitarbeiter, der einen Firmen-PKW auch zur privaten Nutzung zur Verfügung hat, geht in Väterkarenz. Während der Karenz steht ihm das Auto weiter zur Verfügung. Während der Karenz ist soweit ich das herausgefunden habe, der Sachbezug SV-frei und LSt-pflichtig plus Lohnnebenkosten-pflichtig abzurechnen.
Wie ist nun aber vorzugehen, wenn dieser Mitarbeiter währen der Karenz ein nicht geringfügiges 2. Dienstverhältnis eingeht?
Ist der Sachbezug dann betr. LSt. und SV beim 2. Dienstverhältnis anzusetzen oder, da er beim 1. Dienstverhältnis vereinbart wurde, nur beim ersten wie oben dargestellt mit der Folge, dass keine SV-Beiträge fließen?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Martin
16.8.2011 um 21:34 Uhr #23684Hallo,
sorry, ich habe leider keine Antwort auf die gestellte Frage – interessiere mich aber auch für dieses Thema, da ich im Dezember selbst in Väterkarenz gehen werde.
Bitte um Kontaktaufnahme (siehe mein Profil).
lg
Thomas20.9.2012 um 16:09 Uhr #23685Hallo!
Ich habe einen ähnlichen Fall, leider auch keine Lösung. Wäre wirklich dankbar, sollte einer von euch zu einem Ergebnis gekommen sein wenn Ihr es posten könnten? Danke!
Lg Sabine
22.10.2012 um 14:39 Uhr #23686Liebe KollegInnen!
Leider habe ich da auch keine „wissenschaftlich fundierte“ Antwort.
Logisch erschiene mir aber folgende Vorgangsweise:
Ab Beginn der 2. Beschäftigung: Kein SB mehr im „karenzierten“ Dienstverhältnis, dafür SB anzusetzen im 2. DV (= sehr gefährlich, da mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ev. „Geringfügigkeit“ flöten gehen würde, daher sind wir mE mit der Möglichkeit beschränkt, dies maximal für 13 Wochen in einem vollen Karenzjahr vollversichert zu tun).Diese Meinung ist aber „aus dem hohlen Bauch“ heraus.
LG
25.10.2012 um 7:36 Uhr #23687Hallo! Ich habe nunmehr eine Stellungsnahme der GKK diesbezüglich erhalten:
„Hat eine Dienstnehmerin für Zeiten des Mutterschutzes bzw. des Karenzurlaubes nur mehr Anspruch auf einen Sachbezug (z.B Privatnutzung des Firmen-Kfz) unterliegt der Sachbezugswert nach herrschender Auffassung der SV-Träger nicht der Sozialversicherung und ist beitragsfrei zu behandeln.
Anders ist unserer Ansicht nach der Sachverhalt zu bewerten, wenn neben dem karenzierten Dienstverhältnis ein Entgeltanspruch auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum selben Dienstgeber
besteht. In diesem Fall wäre unseres Erachtens von einer Beitragspflicht des Sachbezuges auszugehen.“Mit allen von Roland beschriebenen Konsequenzen!
Lg Sabine
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