fiktives Kilometergeld

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  • #14999

    Hallo zusammen,

    Habe als Angestellter ein PKW und zahle vollen Sachbezug. Nebenbei bin ich Kleinunternehmer.
    Kennt jemand den Begriff fiktives Kilometergeld (Mein Steuerberater nicht, aber anscheinend der Steuerberater meines Nachbarn).
    Soll wie folgt funktionieren. Ich fahre mit meinem Dienstauto (aus dem Angestelltenverhältnis) als Kleinunternehmer zum Kunden. Schreibe mir den Zweck und die Zeit auf. Nun kommts: Es reicht, wenn ich die gefahrenen Kilometer aufschreibe. Sprich zb 321km hin und zurück, Ohne Tachostand des Autos. Diese dann mit dem gültigen Amtlichen Kilometergeld multiplizieren. Und fertig sind die Ausgaben, die ich dann am Ende des jahres abschreiben kann.
    Da ich ja sowieso vollen SB zahle und ich das Auto lt meinem Dienstgeber uneingeschrenkt Privat nutzen darf, wäre diese möglichkeit legal.

    Kennt sich damit wer aus. Bitte um Info.

    danke

    #21243

    Sicher geht das. Du versteuerst ja auch den vollen Sachbezug.
    Achte allerdings auf ein korrektes Fahrtenbuch. Also nur km-Zahl scheint mir zu wenig. Tachsoatdn, Datum, Zweck – die Finanaz könnte das verlangen.

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