Liebes Forum Team,
ein neues Thema beschäftigt mich.
Wer von euch hat schon mal mit Ferienfahrten zu tun gehabt?
Es geht mir a) um die Arbeitszeiten und b) auch um die Regelungen im KV SWÖ.
Ich habe zwei Mitarbeiterinnen die mit 5 Jugendlichen von Freitag 10.00 Uhr Abfahrt bis Sonntag 21.00 Uhr zelten werden. Heißt, sie sind dann ein ganzes Wochenende unterwegs.
Wie wird sowas Arbeitszeittechnisch verrechnet? Was ist da gesetzlich richtig und wichtig? Gibt es Sonderreglungen für solche Sachen? Wir hatten sowas noch nie aber ich denke es gibt Organisationen wo sowas öfter vorkommt. Wie handhabt ihr das mit den Zeiten? Bekommen Sie alle Tages und Nachstunden in der Zeiterfassung, den Samstag x 1,5? den Sonntag x2? Die volle Nacht? Die vollen Stunden?
Der § 22c SWÖ regelt die Ferienfahrten aber ehrlich gesagt werd ich aus dem KV und den Erläuterungen dazu nicht wirklich schlau.
Vielleicht kann mir mal grundsätzlich mal sagen wie ihr das in euren Bereichen handhabt
und mit viel Glück gibt es auch jemanden der auch noch weiß wie ich den SWÖ KV auslegen müsste.
Für eure Antworten wär ich euch echt sehr dankbar weil ich nicht weiß wen ich da fragen könnte!
Wünsch eich noch einen schönen Abend!
lg
Dani