Liebe Forenteilnehmer!
Ich habe eine Frage zur Auszahlung des Urlaubs bei einem Ferialpraktikanten:
Folgende Angaben dazu:
Beschäftigt von 11.07.2016 – 05.08.2016
Entschädigung lt. KV: € 686,00
Urlaubsanspruch aliquot: 25 Tg. : 366 * 26 = 1,78
Es geht mir jetzt um die Augustabrechnung:
Gehalt aliquot € 114,33 (686,00 : 30 * 5)
UZ/WR aliquot € 97,46 (686 : 366 * 26 *2)
UEL laufend € 55,50 (686,00 : 22 (5-Tage Woche) * 1,78)
UEL Sonderz. € 9,25 (686,00 :12 * 2 : 22 *1,78)
Nun ergeben sich bei der durch den laufenden Bezug und die laufenden Urlaubsersatzleistung ein Gesamtbetrag von € 169,83.
Bis zum 05.08.2016 wäre das täglich ein Betrag von € 33,97, also über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2016: € 31,92).
Arbeitsrechtliches Ende: 05.08.2016
Sozialversicherungsrechtliches Ende: 08.08.2016
Kann hier die Urlaubsersatzleistung eine Vollversicherung auslösen?
Ich bitte um Rückmeldung. Vielen herzlichen Dank im Voraus.
LG Rene