Ferialpraktikant – Auszahlung Urlaub

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  • #16868
    ReMatBrw
    Teilnehmer

      Liebe Forenteilnehmer!

      Ich habe eine Frage zur Auszahlung des Urlaubs bei einem Ferialpraktikanten:

      Folgende Angaben dazu:
      Beschäftigt von 11.07.2016 – 05.08.2016
      Entschädigung lt. KV: € 686,00
      Urlaubsanspruch aliquot: 25 Tg. : 366 * 26 = 1,78

      Es geht mir jetzt um die Augustabrechnung:

      Gehalt aliquot € 114,33 (686,00 : 30 * 5)
      UZ/WR aliquot € 97,46 (686 : 366 * 26 *2)
      UEL laufend € 55,50 (686,00 : 22 (5-Tage Woche) * 1,78)
      UEL Sonderz. € 9,25 (686,00 :12 * 2 : 22 *1,78)

      Nun ergeben sich bei der durch den laufenden Bezug und die laufenden Urlaubsersatzleistung ein Gesamtbetrag von € 169,83.
      Bis zum 05.08.2016 wäre das täglich ein Betrag von € 33,97, also über der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2016: € 31,92).
      Arbeitsrechtliches Ende: 05.08.2016
      Sozialversicherungsrechtliches Ende: 08.08.2016

      Kann hier die Urlaubsersatzleistung eine Vollversicherung auslösen?

      Ich bitte um Rückmeldung. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

      LG Rene

      #25049
      the brain
      Teilnehmer

        Hallo Rene,

        meine Antwort ist zweigeteilt.

        Dieses Dienstverhältnis ist kein geringfügiges. Auch nicht im August.
        Eine Urlaubsersatzleistung macht aus einem geringfügigen DV kein vollversichtertes DV.

        lg
        hubert k.

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