Ferialarbeiter Baugewerbe

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  • #14452
    Woiset
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hätte eine Frage bezüglich eines Ferialarbeiters im Baugewerbe, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen..

    Ferialarbeiter, die weniger als 3 Monate arbeiten, müssen ja nicht bei der BUAK gemeldet werden. Die Weihnachtsremuneration ist im KV geregelt, wenn sie über einem Monat beschäftigt sind, haben sie Anspruch darauf. Aber was ist mit dem Urlaubszuschuss? Kann dafür leider keine Antwort finden.

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

    Viele Grüße

    #19973

    Hallo Woiset;
    meiner Meinung nach sind auch Ferialarbeiter der BUAK bis 15. des folgenden Monates zu melden.
    Bei „echten Ferialpraktikanten “ wird die Meldung wahrscheinlich nicht erforderliche sein.

    LG
    Klaus

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